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Hygienekonzept während der Corona-Pandemie 2020/21

Der JC ´93 nimmt seinen Trainingsbetrieb nach langer Pandemiepause wieder auf. Das vom Vorstand entwickelte und verantwortete Hygienekonzept enthält wichtige Handlungsanweisungen und schafft den dafür nötigen Freiraum. Konzeptionelle Änderungen beim Trainingsablauf und den Trainingsinhalten werden ebenfalls nötig. Da für uns die Gesundheit oberste Priorität hat, halten wir die strikte Einhaltung dieses Konzeptes für alle Übenden, Trainer und Eltern für unabdingbar. Nur so kann es uns gelingen, zu einem für alle Beteiligten unter Pandemiebedingungen geordneten und geregelten Ablauf des Sportbetriebes zu kommen. Die unten aufgeführten Corona-Verhaltensregeln werden allen Sportlern zugänglich gemacht (Vereinshomepage, Hallenaushang, Hinweisschilder zu Hygieneregeln, Handzettel). Das Hygienekonzept orientiert sich an der bis zum 15. September 2020 geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

 

Bereitstellung von Hygieneartikeln in allen Sporthallen, die vom JC ´93 zum Judotraining genutzt werden:

  • Flächendesinfektionsmittel für die Judomatten und für Kleingeräte,
  • Equipment zum Desinfizieren der Judomatten und Kleingeräte (Drucksprüher, Wischer, Eimer, Tücher etc.),
  • Einmalhandschuhe,
  • Händedesinfektionsmittel,
  • Flüssigseife,
  • Papierhandtücher,
  • Mund-/Nase-Schutz, Ersatzmasken (Vergessen oder Beschädigung).


Allgemeine Vorgaben

Jeder Sportler muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um am Training teilnehmen zu können:

  • Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen, wie z.B. Atemwegserkrankungen mit Husten und/oder Fieber. Jeder Judoka erklärt vor dem Training schriftlich, dass er hinsichtlich einer COVID-19-Erkrankung seit 48 Stunden symptomfrei ist (Fieber, Husten etc.). Bei Minderjährigen durch Erklärung der Eltern.
  • Es bestand kein Kontakt zu einer Person mit COVID-Erkrankung in den letzten 14 Tagen.
  • Es dürfen keine Symptome bei Personen vorliegen, die im selben Haushalt wohnen.
  • Urlaubsrückkehrer aus kritischen Gebieten sollten ohne negativen Corona-Test 14 Tage nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.
  • Jeder Judoka hat auf einen Mund-/Nasenschutz zu achten. Dieser darf nur während der Sporteinheit abgelegt werden.
  • Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges und richtiges Waschen der Hände, Einhalten der zugewiesenen Bewegungsflächen, etc.) werden eingehalten.
  • Alle Personen, die das Sportgelände betreten, müssen sich in die ausliegende Anwesenheitsliste eintragen. Die Kontakt- und Adressdaten jeder Person werden datenschutzkonform erfasst. Mit seiner Unterschrift bestätigt jeder Teilnehmer, dass er über die Hygieneregeln informiert worden ist und sie verpflichtend einhält.
  • Jeder Teilnehmer muss Mitglied im JC ´93 sein.

 

Verhalten vor und in den Sporthallen

  • Es gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Sie gilt auf allen Wegen im Gebäude (Sporthalle), beim Durchqueren von Fluren und Umkleideräumen.
  • Vor dem Betreten der Halle (äußere Tür) müssen die Hände desinfiziert werden. Dafür stehen Desinfektionsmittel bereit.
  • Vor und während des Einlasses sowie auf allen Gängen ist auf den nötigen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu achten.
  • Alle Sporthallen werden im „Einbahnwegsystem“ betreten und verlassen, um möglichen Gegenverkehr zu vermeiden. Das heißt, es gibt einen separaten Ein- und Ausgang.
  • Alle Sportler kommen bereits im Judoanzug und mit Turn- bzw. Straßenschuhen zum Training. Die Schuhe werden vor dem Betreten der Halle mit den für Judoka üblichen Schlappen/Latschen gewechselt. Schuhe und Sporttaschen bleiben während des Trainings in der Halle. Nach dem Training verlassen die Sportler in Sportkleidung die Halle.
  • Alle Umkleiden und Duschräume bleiben geschlossen. Falls es baulich bedingt nicht anders möglich ist, dürfen die Umkleiden nur als Durchgang zur Sporthalle benutzt werden.
  • Die Toilettenanlagen sind geöffnet. Die maximale Personenanzahl in der Toilettenanlage ist je nach Größe der Toilettenanlage an die geltenden Mindestabstandsregeln anzupassen.
  • Die Toiletten sollten aber nur im absoluten Notfall benutzt werden. Gründliches Händewaschen und -desinfizieren ist obligatorisch und möglich. Auf dem Hin- und Rückweg ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. Sind die Toiletten benutzt worden, müssen sie anschließend desinfiziert werden.
  • Zur Einhaltung der Distanzregeln dürfen in den Hallen maximal 30 Personen (einschließlich Übungsleiter) gleichzeitig Sportangebote wahrnehmen. Die Gruppengröße ist jedoch so anzupassen, dass pro Judoka ca. 10 m2 Hallenfläche zur Verfügung stehen.
  • Bei einem Übungsgruppenwechsel ist genügend Zeit einzuplanen, damit ein Begegnen der Gruppenmitglieder ausgeschlossen wird. Die Pause muss mindestens 10 Minuten dauern. Erst nach dem Verlassen der Vorgängergruppe dürfen die Judoka der Nachfolgegruppe das Gebäude betreten.
  • Die Belüftung der Halle sollte auch während der Trainingseinheit sichergestellt werden.
  • Die Hallen müssen zwischen den Übungseinheiten gründlich gelüftet werden.
     

Während der Trainingseinheiten

  • Der Sport in der Halle kann ohne Mund-Nasenschutz durchgeführt werden. Alle Judoka trainieren mit nur einem Trainingspartner auf einer definierten Mattenfläche (Matteninsel). Die Gruppengröße ist so anzupassen, dass pro Judoka ca. 10 m2 Hallenfläche zur Verfügung stehen.
  • Die Trainingspaare bleiben während der gesamten Trainingseinheit zusammen und dürfen ihren Trainingsbereich nicht verlassen.
  • Für einen Judoka selbstverständlich, sauberer Judoanzug, Tatamietikette (Latschen/Schlappen außerhalb der Matte, auf der Matte nur barfuß).
     

Nach dem Training

  • Nach dem Training sind die benutzen Matten und Kleingeräte zu desinfizieren. Die Kontaktflächen an den Mattenwagen, die Lichtschalter und Türdrücker sind ebenfalls zu desinfizieren.
  • Eine Desinfektion der Hände nach der Trainingseinheit wird empfohlen.

 

 

Bei Fragen zum Hygienekonzept wendet euch bitte an den Hygienebeauftragten im Judo-Club von 1993 Bielefeld e.V.


Vojislav Garić
Kolmarer Str. 22
33699 Bielefeld
Tel.: 0521 200208

 

 

Der Vorstand                                                                                                                        Bielefeld, im September 2020

 

 

Hygienekonzept als PDF