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COVID-19-Pandemie - Wie geht es weiter?

|   2020

Liebe Judoka, liebe Vereinsmitglieder, liebe Eltern,

die COVID-19-Pandemie hat unser Trainings- und Vereinsgeschehen fast komplett zum Stillstand gebracht. Als Vorstand haben wir sämtliche Vorschriften und die neuerlichen Lockerungen des Gesetzgebers zum Infektionsschutz sehr genau zur Kenntnis genommen und geprüft. Der Deutsche Judo-Bund, der Nordrhein-Westfälische Judo-Verband, der Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der Stadtsportbund Bielefeld haben dazu zahlreiche Einschätzungen und Regelungen veröffentlicht.

In Abwägung aller Umstände haben wir als Vorstand des JC ´93 beschlossen, dass das Judotraining in den Trainingsgruppen vor Beginn der Sommerferien 2020 in NRW (29.06.2020) auch dann nicht wieder aufgenommen wird, wenn zuvor die Landesregierung NRW - wie bereits angekündigt - den Sport- und Trainingsbetrieb bei Kontakt-sportarten wieder erlauben sollte. Anlass für diese Entscheidung ist der Umstand, dass der Vereinsvorstand ein zu hohes Infektionsrisiko beim Judotraining sieht, bei dem sich die jeweiligen Trainingspartner quasi direkt ins Gesicht atmen, und erhebliche Bedenken hat, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Judotraining ein unverantwortbares Verletzungsrisiko darstellen könnte.

Wir möchten daher zunächst die praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem Infektionsrisiko im professionellen Judosport nach erfolgter Aufnahme des dortigen Trainingsbetriebes abwarten, um daraus lernen zu können. Dabei haben wir insbesondere die Judoleistungssportzentren sowie die Judo-Bundesliga-Vereine im Blick.

 

Mitgliedsbeitrag
Realistisch betrachtet wird im Kalenderjahr 2020, wenn überhaupt, nur ein eingeschränkter Trainingsbetrieb möglich sein, so dass sich der Vereinsvorstand dazu entschlossen hat, die Mitgliedsbeiträge für 2020 an die Vereinsmitglieder zurückzuzahlen unter der Voraussetzung, dass die Mitgliederversammlung als höchstes Beschlussorgan des Vereins dem zustimmt.

 

Mitgliederversammlung
Die rechtliche Zulässigkeit der Durchführung der Mitgliederversammlung ist nach § 13 Abs.3 Nr. 2 CoronaSchVO NRW (in der ab dem 21.05.2020 gültigen Fassung) bereits gegeben. Dies hat uns das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bielefeld auf Nachfrage bestätigt.  Es stehen aber - zumindest derzeit - keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung, um die Mitgliederversammlung unter Beachtung der Hygienevorschriften und der Abstandsvorgaben ordnungsgemäß durchzuführen, so dass mit Blick auf die in der Vereinssatzung geregelten Einladungsfristen die Mitgliederversammlung vor Beginn der Sommerferien nicht mehr durchgeführt werden kann.

Die Mitgliederversammlung soll daher im Herbst 2020 stattfinden, in der der Vereinsvorstand den Vorschlag zur Abstimmung stellen wird, dass der Mitgliedsbeitrag für 2020 zurückgezahlt wird, wofür ein Mehrheitsbeschluss ausreichend ist.

 

Für Fragen und Anregungen stehen neben den Trainern selbstverständlich alle Vorstandsmitglieder jederzeit zur Verfügung.

Gemäß dem Slogan des DJB wünschen wir uns, dass es für unseren Judosport und Verein heißt: „Bald geht´s wieder richtig los!“
Bleibt bitte gesund!

 

Mit sportlichen Grüßen

Judo-Club von 1993 Bielefeld e.V.
- Der Vorstand -

 

 

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