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Informationen zum Sportbetrieb - aktualisiert 21.05.21

|   2021

Bundesweit sinken die Inzidenzzahlen. Auch in Bielefeld werden wir hoffentlich bald einen Wert unter 100 erreichen.

Welche sportlichen Möglichkeiten wir dann haben, ergibt sich aus der Orientierungshilfe für den Vereinssport in NRW auf Grundlage der Coronaschutzverordnung NRW und des Infektionsschutzgesetzes. Momentan ist in Bielefeld noch keine Sporthalle für den Vereinssport freigegeben.

 

Orientierungshilfen

  1. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Bundesinfektionsschutzgesetz.
    In der Anlage befindet sich sowohl eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Regionale 7-Tage-Inzidenzüber 100) als auch eine gelb markierte Lesefassung des IfSG
  2. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue CoronaSchVO
    Was bei einer regionalen 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 im Sportbetrieb wieder möglich ist, ist ebenfalls in Form einer tabellarischen Orientierungshilfe zusammengefasst
  3. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die neue CoronaSchVO
    Auch für diesen Fall gibt es eine Orientierungshilfe

 

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Update 21.05.21

Quelle: SSB Bielefeld

 

"Aktuelle Informationen für Vereine zur Coronavirus-Pandemie

Hier: Wettkampfsport, REHA-Sport, Rückverfolgbarkeit, Sportanlagen unter freiem Himmel, Geimpfte/Genesene, Zuschauer*innen

 

 

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

nachfolgende Informationen basieren auf dem Corona-Update 12/2021 des Landessportbundes NRW vom 20.05.2021.

 

Seit dem 15. Mai ist die neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft, sie gilt bis zum 4. Juni (vgl. dazu SSB-Infomail vom 14.05.2021). Auch diese Verordnung hat wieder Interpretationsfragen aufgeworfen. Die von der Vereinsbasis an den LSB NRW herangetragenen Fragen konnten zwischenzeitlich mit der Staatskanzlei wie folgt geklärt werden:

 

1. Wettkampfsport

Unterhalb des Profi- und Spitzensports sind keine Wettbewerbe erlaubt, auch nicht bei Inzidenzwerten von unter 50. Dass dies auch für kontaktfrei zu betreibende Sportarten draußen gilt (Reiten, Golf, Tennis und viele mehr), ist aus Sicht des LSB NRW unangemessen. Er setzt sich aktuell nachdrücklich dafür ein, dass dies zum nächstmöglichen Zeitpunkt geändert wird.

 

2. Rehabilitationssport

Der Rehabilitationssport ist ab einer Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt. Der BRSNW empfiehlt gemeinsam mit dem Landessportbund NRW, die verantwortungsvolle Durchführung des Rehabilitationssports zunächst draußen zu beginnen. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.vibss.de/service-projekte/sport-und-gesundheit/rehasport/aktuelle-informationen-zum-corona-virus-im-rehabilitationssport

 

3. Rückverfolgbarkeit

In einigen Zusammenhängen ist die einfache oder auch die besondere Rückverfolgbarkeit (letztere für die Zuschauerzulassung) vorgeschrieben. Es fehlt aber an einer durchgängigen Regel zur einfachen Rückverfolgbarkeit für die Teilnehmer*innen von Sportangeboten. Der Landessportbund NRW empfiehlt bis auf Weiteres, die einfache Rückverfolgbarkeit grundsätzlich bei jedem Sportbetrieb für alle Teilnehmer*innen sicherzustellen.

 

4. Sportanlagen unter freiem Himmel, offene und teiloffene Hallen

Sportanlagen, die neben einer Überdachung an maximal zwei Seiten geschlossen sind, gelten noch als Sportanlagen unter freiem Himmel. Auf entsprechenden Anlagen z.B. im Schiess-. Roll- oder Eissport kann also im Rahmen der für draußen erlaubten Sportangebote der Betrieb aufgenommen werden. Im Zweifelsfall muss eine Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt herbeigeführt werden.

 

5. Geimpfte/Genesene

Die immer unübersichtlicher werdenden Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb werden nun noch durch das Thema „Geimpfte und Genesene“ (GeGe) erweitert.

Deshalb folgende Erläuterung:

  • Grundsätzlich werden im Sport bei Regeln, die eine Begrenzung der Personenzahl vorsehen, Geimpfte und Genesene als zusätzliche Personen nicht mitgezählt, so z. B. bei den zulässigen 20 Personen bei kontaktfreiem Sport draußen bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100.
  • Bei Regeln, die auf die Zahl der Hausstände abheben, darf es dagegen durch Geimpfte und Genesene nicht zu einer Erhöhung der Zahl der Hausstände kommen, z. B. bei den 10 zulässigen Personen aus 3 Haushalten zuzüglich Kindern bis 14 Jahre bei Inzidenzwerten von unter 50. Es dürften also in diesem Fall zwar mehr als 10 Personen sein (10 plus Geimpfte und Genesene plus Kinder bis 14 Jahre), aber sie dürfen nicht aus mehr als 3 Hausständen stammen.

 

6. Zuschauer*innen

Für Zuschauer besteht die „Sitzplatzpflicht“, mit der Bewegungen zwischen den Zuschauern verhindert werden sollen. Demnach könnten derzeit Eltern ihre Kinder nur dann auf den Sportplatz begleiten, wenn dort Sitzplätze vorhanden sind. Viele im Breitensport genutzten Sportplätze weisen jedoch gar keine Sitzplätze für Zuschauer auf. Auch auf diese Praxisferne hat der LSB NRW hingewiesen. Eine Überarbeitung der Regelung ist angekündigt.

 

Fazit

Bei aller Freude über die beginnenden Lockerungen ist festzuhalten, dass sich die an der Vereinsbasis ehrenamtlich engagierten Mitarbeiter*innen durch die komplexen Regeln zunehmend überfordert und frustriert fühlen. Die daraus resultierende Handlungsunsicherheit ist eine Hypothek für den Vereinssport. Gemeinsam mit dem Landessportbund setzt sich der SSB weiterhin und nachdrücklich für notwendige Klarstellungen und Erweiterungen ein.

 

Zu den unabdingbaren Erweiterungen zählen:

  • die umgehende Zulassung für den draußen kontaktfrei durchführbaren Wettkampfsport bei einer Inzidenz unter 100,
  • beim Kontaktsport und kontaktfreien Sports draußen bei Inzidenzwerten unter 50 die Ausweitung vom Trainingsbetrieb auf den Wettkampfbetrieb,
  • die Gleichbehandlung des Schwimmbetriebs in Hallenbädern bei der Wiederaufnahme des Sports in sonstigen Sporthallen bei Inzidenzwerten unter 50 und
  • eine klare Perspektive für den Wettkampfsport in Sporthallen (auch den mit Kontakt).

 

Die Informationen unter 1. bis 6. sind in den Übersichtstabellen zusammengefasst oder auch auf der Website des LSB NRW unter folgendem Link zu finden: VIBSS: Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie - Corona-"Notbremse"

 

Wir halten Sie weiter informiert.

 

Karl-Wilhelm Schulze

Vorstandsvorsitzender"

 

Quelle: SSB Bielefeld

 

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